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Bundesregierung will Kulturgutschutzgesetz ändern

Stand: 09.05.2024, 16:49 Uhr

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes auf den Weg gebracht.

Dadurch soll der Austausch zum Beispiel von Museumsobjekten für Ausstellungen oder Forschungsprojekte sowie der Handel von Kulturgütern einfacher werden. Geplant ist, dass bei Wertgrenzen unter 5.000 Euro keine besonderen Sorgfaltspflichten mehr greifen sollen. Dabei geht es beispielsweise um den Nachweis, dass ein Kulturgut rechtmäßig nach Deutschland gekommen ist und nicht gestohlen wurde. Für archäologische Objekte sollen diese strengen Vorgaben aber weiterhin gelten.

Die Kulturnachrichten hören Sie in den Sendungen Mosaik, Kultur am Mittag und Resonanzen auf WDR 3 sowie Scala auf WDR 5.